Kosten der Behandlung bei Ihrem Kieferorthopäden in Bremen
Stellen wir den Bedarf für eine kieferorthopädische Behandlung in unserer Bremer Praxis fest, erhalten Sie von uns eine umfassende Aufklärung über unsere weitere Vorgehensweise: Dazu zählen auch das Aufzeigen der verschiedenen Therapiemöglichkeiten sowie die Offenlegung der entstehenden Kosten.
Ist Ihr Therapieplan von Ihrem Versicherer genehmigt, starten wir in Anlehnung an diesen mit Ihrer kieferorthopädischen Behandlung in Bremen.
Details zu den Kosten
Privatpatienten:
Die jeweiligen Kostenerstattungen finden gemäß Ihrem Versicherungstarif statt. Dazu ist es wichtig, dass Sie den von Ihrem Kieferorthopäden in Bremen erstellten Behandlungsplan vorher bei Ihrem Versicherer einreichen.
Den Anspruch auf Erstattung können Sie bezüglich der Therapie mit festen oder herausnehmbaren, aber auch mit unsichtbaren Zahnspangen, wie der Schienentherapie von *Invisalign®, geltend machen.
Beihilfepatienten:
Bei Beihilfepatienten kommt es auch darauf an, ob die Behandlung bereits vor der Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen hat. Wenn ja, wird ein Teil der Kosten erstattet, und Sie steuern einen Eigenanteil bei. Ab dem Zeitpunkt der Volljährigkeit werden Kosten nur noch in Fällen mit schwerwiegenden Kombinationsbehandlungen, die beim Kieferorthopäden und Kieferchirurgen durchgeführt werden, teilerstattet. Auch hier fällt ein Eigenanteil an.
Kassenpatienten:
Für gesetzlich versicherte Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr gelten die sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Zahn- und Kieferfehlstellungen sind hier kategorisiert und in verschiedene Schweregrade eingeteilt. Die Möglichkeit der Kostenerstattung wird Ihnen hierzu von Ihrem Kieferorthopäden erläutert.
Wie bei den Beihilfepatienten wird ab dem vollendeten 18. Lebensjahr nur noch in schweren kieferorthopädisch-kieferchirurgischen Fällen (teil)erstattet.
Sind zwei Ihrer Kinder bei uns in Bremen in Behandlung, werden 80 % der Kosten beim ersten, beim zweiten Kind 90 % direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. Der anfallende Eigenanteil wird zunächst von Ihnen als Eltern gezahlt. Ist die kieferorthopädische Behandlung erfolgreich verlaufen und Ihr Kind hat mit einer regelmäßigen Teilnahme an den Terminen und dem sachgemäßen Umgang mit der Spange zum Gelingen beigetragen, erhalten Sie den Eigenanteil rückerstattet.
Private Kosten können des Weiteren entstehen durch:
- Eine spezielle Funktionsanalyse zum Ausschluss von Kiefergelenkerkrankungen
- Feste Zahnspangen mit Keramik-Brackets
Weitere private Kosten können anfallen, wenn Kassenpatienten eine Behandlung beim Kieferorthopäden wünschen, die mit unsichtbaren Schienen (Invisalign®) durchgeführt werden soll. Auch die Therapie der Craniomandibulären Dysfunktion (CMD) ist für gesetzlich Versicherte eine Privatleistung (§28, SGBV). Eine Kostenaufstellung können Sie bei Ihrer Zusatzversicherung einreichen. Genauso können Privatpatienten diese Kosten bei ihrem Versicherer vorlegen.
Bitte beachten Sie dieses zum Thema Zusatzversicherungen:
- Bereits vor Ihrer Erstberatung bei uns in der Bremer Praxis für Kieferorthopädie muss, wenn Sie sich dafür entschieden haben, der Abschluss einer Zusatzversicherung vorliegen.
- Es ist dabei wichtig darauf zu achten, dass die genannten möglichen Privatleistungen im Leistungskatalog des Versicherers enthalten sind.
- Außerdem ist es von Vorteil, wenn Ihre Zusatzversicherung auch die Kostenerstattung der Behandlung mit unsichtbaren Zahnspangen abdeckt.
Wir empfehlen Ihnen dazu folgende Zusatzinformationen:
Vergleichsportale für Zusatzversicherungen:
www.waizmanntabelle.de
www.zahnzusatzversicherungsvergleich.org
Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG)
www.deutsche-familienversicherung.de/ratgeber/artikel/kig-was-sind-kieferorthopaedische-indikationsgruppen
(* Invisalign, das Invisalign Logo und iTero, unter anderen, sind Handelsmarken der Firma Align Technology Inc. und registriert in den USA und anderen Ländern).